Per 2010 hat der Beschuldigte aus 182 Vereinbarungen resultierende Passiven im Wert von Fr. 5'827'163.40 in der Bilanz nicht ausgewiesen (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.2 und E. 15.6.3.1). Mit diesen Urkundendelikten hat der Beschuldigte das besondere Vertrauen verletzt, welches im Rechtsverkehr einer Urkunde im Allgemeinen und einer Jahresrechnung im Besonderen als Beweismittel entgegengebracht wird bzw. Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verletzt (vgl. BGE 129 IV 53 E. 3.2). Durch die gefälschte Jahresrechnung stellte der Beschuldigte die finanzielle Lage der D.___