In diesen Passiven sind 126 Vereinbarungen mit Rückzahlungsverpflichtungen im Betrag von Fr. 3'491'559.05 enthalten, welche im Jahr 2009 neu hinzugekommen und nicht ertragsmindernd erfasst worden sind (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.1 und E. 15.6.3.1). Per 2010 hat der Beschuldigte aus 182 Vereinbarungen resultierende Passiven im Wert von Fr. 5'827'163.40 in der Bilanz nicht ausgewiesen (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.2 und E. 15.6.3.1).