Der Beschuldigte hat in den Jahresrechnungen 2009 (Anklageziffer 2.2.1) und 2010 (Anklageziffer 2.3.2) die Rückzahlungspflichten nicht verbucht. Per 2009 hat der Beschuldigte Passiven im Wert von Fr. 5'108'709.30 in der Bilanz nicht ausgewiesen. In diesen Passiven sind 126 Vereinbarungen mit Rückzahlungsverpflichtungen im Betrag von Fr. 3'491'559.05 enthalten, welche im Jahr 2009 neu hinzugekommen und nicht ertragsmindernd erfasst worden sind (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.1 und E. 15.6.3.1).