Verschuldensbewertung, wäre die Strafe für die Misswirtschaft auf drei Jahre Freiheitsstrafe festzulegen. Vorliegend dienten die gewerbsmässigen Betrugshandlungen dem Beschuldigten dazu, den Zusammenbruch der D._____ möglichst lange zu verhindern und so seine Einkommensquelle zu sichern. Es besteht somit ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang der Misswirtschaft zum gewerbsmässigen Betrug, auch wenn der Kreis der Betroffenen bei der Misswirtschaft weiterreicht. Dem engen Zusammenhang entsprechend rechtfertigt es sich, die Einsatzstrafe wegen der Misswirtschaft nur massvoll um ein Jahr zu erhöhen.