Entsprechend schwer wiegt im konkreten Fall der Taterfolg. Er geht deutlich über das hinaus, was es für die blosse Erfüllung des qualifizierten Tatbestands braucht. Auch wenn immer noch höhere Deliktsbeträge im Rahmen eines gewerbsmässigen Betrugs denkbar sind, ist unter Berücksichtigung des ganzen Spektrums von gewerbsmässigen Betrugshandlungen und Vorgehensweisen im konkreten Fall von einem mittleren Verschulden - 100 -