Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe von 320 Tagessätzen à Fr. 100.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Innerschwyz Kanton Schwyz vom 5. September 2017 und zum Strafbefehl des Ministero pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 29. Oktober - 98 - 2018. Während der Beschuldigte im Berufungsverfahren ursprünglich einen vollumfänglichen Freispruch anstrebte, ersucht er im zweiten Umgang vor Obergericht (unter Berücksichtigung der Bindungswirkung des Urteils des Bundesgerichts vom 21. April 2023) um eine milde bzw. mildere Strafe.