10.1. Erstinstanzliches Strafmass und Anträge der Parteien Das Bezirksgericht Lenzburg bestrafte den Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren sowie einer als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Innerschwyz Kanton Schwyz vom 5. September 2017 und zum Strafbefehl des Ministero pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 29. Oktober 2018 ausgefällten Geldstrafe von 320 Tagessätzen à Fr. 80.00, ausmachend Fr. 25'600.00.