Freizusprechen ist der Beschuldigte vom Vorwurf der Veruntreuung bezüglich Anklageziffer 3.5.25 und 3.6.6. Rechtskräftig freigesprochen wurde er von den Vorwürfen des Betrugs bezüglich Anklageziffern 3.2.2, 3.2.6, 3.3.8, 3.4.11 und 3.4.12, der Veruntreuung bezüglich Anklageziffer 3.5.26, der ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht bezüglich Anklageziffern 6.1.1 und 6.1.3 sowie der Urkundenfälschung bezüglich Anklageziffer 5.1 (Teilfreispruch in Bezug auf […]), Anklageziffern 5.2.1, 5.2.2, 5.3.1 (Teilfreispruch in Bezug auf […]), 5.3.2 (Teilfreispruch in Bezug auf BMW 635d Cabrio, Porsche Cayenne GTS und Porsche Panamera Turbo) und 5.4.1. Eingestellt wurde das Verfahren