__ und war dem Beschuldigten bzw. der D._____ fremd. E._____ der A._____ erinnerte den Beschuldigten denn auch daran, dass er die Fahrzeuge vor einem Verkauf zuerst bezahlen und bei ihm die annullierten Fahrzeugausweise anfordern müsse (vgl. E-Mail vom 25. März 2011, UA act. 6.1.121 23 ff.). Die Fahrzeugausweise waren der A._____ denn auch übergeben worden, um sicherzustellen, dass vor Begleichung des Rückkaufpreises kein Fahrzeugverkauf erfolgte (vgl. Liste mit Originalen Fahrzeugausweisen vom 24. Mai 2011, UA act. 6.1.121 32 f.; vgl. Vereinbarung vom 9. März 2011, UA act. 5.5.7. 132-138).