_ war das Fahrzeug nach der Rückgabe zwecks Ablösung aus dem Leasingvertrag und Abwicklung des vertraglich vereinbarten Rückkaufsprozesses anvertraut. Der Beschuldigte unterliess es hingegen, die Rückgabe des Fahrzeugs vor dessen Weiterverkauf (vgl. unten) der A._____ zu melden (vgl. E-Mail des Beschuldigten vom 25. März 2011, wonach HK._____ das Auto zurückgebracht habe und die Leasingraten für März und April noch zahlen werde; vgl. E-Mail von E._____ der A._____ vom 25. März 2011 mit der Information, dass HK._____ die Fahrzeugrückgabe gemeldet habe und der Rückfrage, weshalb er darüber nicht früher informiert worden sei, UA act.