8.4. Fallgruppe mit Anklageziffer 3.6 Die Fallgruppe mit Anklageziffer 3.6 betrifft zurückgenommene Leasingfahrzeuge von Leasingnehmern vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer, wobei die Rücknahme der Fahrzeuge der A._____ grösstenteils (ausser in Bezug auf Anklageziffer 3.6.2) und zumindest im Zeitpunkt des Weiterverkaufs bekannt war. Der A._____ wurden die annullierten Fahrzeugausweise übergeben, um einen Weiterverkauf der Fahrzeuge vor Bezahlung des Rückkaufpreises und vor Erteilung ihrer Einwilligung zu verhindern (vgl. Anklageziffer 3.6.1, Rz. 1013 ff.).