__ und war dem Beschuldigten bzw. der D._____ fremd. Dennoch verkaufte und übergab der Beschuldigte das Fahrzeug im Zeitraum von der Fahrzeugrückgabe bis zum 21. März 2011 – und damit noch bevor die A._____ überhaupt Kenntnis von der Fahrzeugrücknahme erlangte – vermutlich an die CP._____ SA zum Preis von ca. Fr. 50'000.00 (vgl. Weiterverkauf des Fahrzeugs zusammen mit einem Audi A3 von der CP._____ SA an HB._____ am 21. März 2011 für gesamthaft Fr. 130'000.00, UA act. 6.1.56 53; vgl. Ausserverkehrsetzung per 15. Februar 2011 und erneute Inverkehrsetzung per 17. März 2011, UA act. 6.1.56 32 f.). Ob das Fahrzeug durch einen direkten Verkauf an die CP.