Der Beschuldigte verkaufte und übergab das Fahrzeug dennoch zu einem unbekannten Zeitpunkt – spätestens bis zum 26. Februar 2011 – vermutlich an die CP._____ SA zum Preis von annäherungsweise Fr. 340'000.00 (vgl. Weiterverkauf des Fahrzeugs von der CP._____ SA an die FE._____ SA am 26. Februar 2011 für Fr. 340'000.00, UA act. 6.1.153 118). Ob das Fahrzeug durch einen direkten Verkauf an die CP._____ SA gelangte, ob ein Verkauf an eine andere Person erfolgte oder ob ein anderer - 70 -