8.3.6. Anklageziffer 3.5.7 Die D._____ verkaufte den Porsche Panamera Turbo mit Fahrgestell- Nr. 3065 und Stamm-Nr. 205.147.500 für ein Leasing mit der AF._____ AG an die A._____ (Kaufvertrag vom 27. Mai/1. Juni 2010, UA act. 6.1.48 42). Das Fahrzeug wurde der D._____ am 12. November 2010 zurückgegeben (vgl. E-Mail an den Beschuldigten vom 12. November 2010 mit Eingangsprotokoll vom 12. November 2010, UA act. 6.1.48 126 f.). Dem Beschuldigten bzw. der D._____ war das Fahrzeug nach der Rückgabe zwecks Ablösung aus dem Leasingvertrag und Abwicklung des vertraglich vereinbarten Rückkaufsprozesses anvertraut. Er unterliess es hingegen, die Rückgabe des Fahrzeugs der A.___