_ war das Fahrzeug nach der Rückgabe zwecks Ablösung aus dem Leasingvertrag und Abwicklung des vertraglich vereinbarten Rückkaufsprozesses anvertraut. Er unterliess es hingegen, die Rückgabe des Fahrzeugs der A._____ zu melden (vgl. E-Mail von EB._____ der A._____ vom 9. Juli 2010 mit Excel-Liste laufender Leasings inkl. des Vorliegenden, UA act. 6.1.94 104 f.; vgl. E-Mail des Beschuldigten - 65 -