Mittäter ist, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Delikts vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, sodass er als Hauptbeteiligter dasteht (Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 7.8.2). Mit der ersten Instanz – auf deren zutreffende Ausführungen zur Stellung des Beschuldigten in der D._____ und bezüglich der wiedergegebenen Einvernahmen verwiesen werden kann (erstinstanzliches Urteil vom 23. Januar 2019 E. 2.2) – ist festzuhalten, dass der Beschuldigte in den gesamten Prozess als Entscheidungsträger involviert war. Er war für die Absegnung der Kaufpreise und damit für die Bestätigung des Verkaufs