a StGB schuldig zu sprechen. - 64 - Vorliegend unterzeichnete zwar nicht der Beschuldigte, sondern EF._____ den Kaufvertrag vom 13. Dezember 2010 für den Weiterverkauf des Audis an EG._____ und stand auch mit dem Kunden in Kontakt (UA act. 6.1.93 32-34). Der Beschuldigte ist hingegen als Mittäter anzusehen: Mittäter ist, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Delikts vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, sodass er als Hauptbeteiligter dasteht (Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 7.8.2).