8.3. Fallgruppe mit Anklageziffer 3.5 Die Fallgruppe mit Anklageziffer 3.5 betrifft zurückgenommene Leasingfahrzeuge von Leasingnehmern vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer, wobei die Rücknahme der Fahrzeuge der Leasinggeberin und Eigentümerin A._____ nicht bzw. nicht vor deren Weiterverkauf gemeldet wurde (vgl. Anklageziffer 3.5.1, Rz. 709 ff.). Im Zeitpunkt des Weiterverkaufs der Fahrzeuge durch die D._____ an Dritte wusste die Leasinggeberin und Eigentümerin A._____ folglich nichts von deren Rückgaben an die D.__