Es sind denn auch detaillierte Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Aufgrund der langen Zeitdauer sind ebenfalls keine sachdienlichen und zielführenden Erkenntnisse zu erwarten in Bezug auf mögliche Ergebnisse aus den Beweisanträgen, wonach einerseits Personen, die sachdienliche Angaben zu den Sachverhalten machen können, insbesondere zu den Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen, einzuvernehmen seien, eventualiter die Beweiserhebung durch die - 61 -