Auch daraus musste der Beschuldigte bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre schliessen, dass er vor einer Einigung über den Rückkauf und vor der Bezahlung des Rückkaufpreises an die A._____ noch nicht (wie ein Eigentümer) über die zurückgenommenen Fahrzeuge verfügen durfte bzw. dass ihm diese bis zur Bezahlung des Rückkaufpreises fremd waren. Der Beschuldigte durfte zwar Käufer suchen, den Kaufvertrag mit dem Abnehmer jedoch erst nach der Einigung über den Rückkauf und nach Bezahlung des Rückkaufpreises an die A._____ erfüllen.