O., S. 45). Hinzu kommt, dass die Parteien die Aushändigung des Code 178-Löschungsformulars schon vor dem 9. März 2011 von der Bezahlung des Kaufpreises abhängig gemacht haben (Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 12.9.8.2). Auch daraus musste der Beschuldigte bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre schliessen, dass er vor einer Einigung über den Rückkauf und vor der Bezahlung des Rückkaufpreises an die A._____ noch nicht (wie ein Eigentümer) über die zurückgenommenen Fahrzeuge verfügen durfte bzw. dass ihm diese bis zur Bezahlung des Rückkaufpreises fremd waren.