So sei auch die Aushändigung der Code 178-Löschungs- formulare (für den Zeitraum bis zur Neuregelung am 7./9. März 2011; UA act. 5.5.7. 132-138) bzw. die Aushändigung der annullierten Fahrzeugausweise (für den Zeitraum nach der Neuregelung) erst nach Bezahlung des Rückkaufspreises vorgesehen gewesen (Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 12.9.8.2, E. 12.9.8.4 und E. 12.9.7). Bis zu diesem Zeitpunkt habe das Eigentum an zurückgenommenen Leasingfahrzeugen bei der A._____ gelegen. Die Fahrzeuge seien dem Beschuldigten bzw. der D._____ solange fremd gewesen (Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 12.10.8).