Aufgrund der Täuschung über die Vertragserfüllung bezahlte die G._____ AG die Kaufpreise aus (UA act. 4.3 19) und verzichtete nach Bestärkung des Irrtums (infolge der Bezahlung von Leasingraten) auf eine sofortige Rückforderung, worin eine Vermögensschädigung zu erblicken ist. Es besteht ein Motivationszusammenhang zwischen der Täuschung, dem Irrtum und der Vermögensdisposition. Der Beschuldigte versetzte die G._____ AG auf diese Weise wissentlich und willentlich in einen Irrtum über seinen Erfüllungswillen, um die Auszahlung des Kaufpreises zu erreichen und die D._____ unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte hat sich damit des Betrugs i.S.v.