714 Abs. 1 und 2, Art. 715 und Art. 933 ZGB). Es liegt ein Kreditkauf vor, bei dem das Eigentum bereits durch die Übertragung des Besitzes auf die Käuferin überging (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 12.10.5.1), zumal die DG._____ GmbH von dem ihr vertraglich eingeräumten Recht, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 Abs. 1 ZGB im entsprechenden Register eintragen zu lassen (UA act. 4.1 16 f.), unbestrittenermassen keinen Gebrauch gemacht hat. Am Eigentumsübergang an die DH._____ ändert auch der Umstand nichts, dass diese der D._____ bzw. der DG.