Die DH._____ kümmerte sich zwischenzeitlich ihrerseits um eine Finanzierung der von ihr erworbenen Fahrzeuge, in angeblicher Unkenntnis davon, dass der Beschuldigte die Fahrzeuge zuvor schon der - 55 - G._____ AG für ein Leasing mit der DG._____ GmbH und eine Weitervermietung an die DH._____ verkauft hatte (vgl. Aussage DJ._____, UA act. 4.4 und 12). Die D._____ fungierte bei dieser zweiten Finanzierung über die H._____ wiederum als Lieferantin. Der Beschuldigte stellte der H._____ am 25. Februar 2009 Rechnung (UA act. 4.5 45 ff.), welche diese in der Folge beglich (vgl. Aussage DK._____, UA act. 4.5 11).