__ habe die Fahrzeuge mit Datum des Leasingvertrags an die Leasingnehmerin (DG._____ GmbH) ausgehändigt (UA act. 4.1 20 ff.). In Tat und Wahrheit befanden sich die Fahrzeuge seit Anfang Januar 2009 im Besitz der DH._____. Die G._____ AG bezahlte den Kaufpreis per 23. Februar 2009 an die D._____ (UA act. 4.3 19). In der Folge veranlasste der Beschuldigte auch die Bezahlung der Leasingraten (vgl. Aussage DI._____, UA act. 4.3 6; Aussage Beschuldigter, UA act. 4.2 23).