Aussage DI._____, UA act. 4.3. 4 und 12; Aussage DJ._____, UA act. 4.4. 5 und 8). Nachdem die DH._____ eine Anzahlung in der Höhe von Fr. 200'000.00 geleistet hatte (UA act. 4.5 35), wurden die Nutzfahrzeuge per 5. Januar 2009 auf diese eingelöst (vgl. Aussage DJ._____, UA act. 4.4. 5; Aussage Beschuldigter, UA act. 4.2 15 f.). Am 16. Februar 2009 verkaufte der Beschuldigte die neun Nutzfahrzeuge im Namen der D._____ an die G._____ AG für ein Leasing mit der DG._____ GmbH, um die Fahrzeuge an die DH._____ weiterzuvermieten. Dabei verwendete er Übergabeprotokolle, in denen er wahrheitswidrig angab, die D._____ habe die Fahrzeuge mit Datum des Leasingvertrags an die Leasingnehmerin (DG.