Der Beschuldigte hat während einer Deliktsperiode von knapp einem Jahr zwischen Juni 2010 und Mai 2011 in insgesamt 35 Fällen (Anklageziffern 3.2.3, 3.2.5, 3.2.7, 3.2.8, 3.3.3 bis 3.3.7, 3.3.9 bis 3.3.24, 3.4.2 bis 3.4.10) regelmässig Fahrzeuge unter Täuschung über die Eigentümerstellung verkauft und die Käuferin betrogen. Die einzelnen Deliktsbeträge liegen zwischen ca. Fr. 70'000.00 und ca. Fr. 400'000.00 und machen insgesamt mehr als Fr. 6 Mio. aus. Die Delikte erlaubten es dem Beschuldigten, die D._____ am Leben zu erhalten und sich weiterhin seinen Lohn auszubezahlen, mit dem er einen namhaften Beitrag an seinen Lebensunterhalt leisten konnte.