Aufgrund der Täuschungen über die Vertragserfüllung bezahlte die A._____ den Kaufpreis aus und verzichtete auf eine Zurückbelastung desselben, worin eine Vermögensschädigung zu erblicken ist. Es besteht ein Motivationszusammenhang zwischen der Täuschung, dem Irrtum und der Vermögensdisposition in der Form der Auszahlung des Kaufpreises und dem Verzicht auf die Zurückbelastung. Der Beschuldigte versetzte die A._____ auf diese Weise wissentlich und willentlich in einen Irrtum über - 52 -