__ im irrigen Glauben, die D._____ habe ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag durch Übergabe des Fahrzeuges an die Leasingnehmer erfüllt, indem er der A._____ eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises übermittelte, mit der er vorgab, das von der A._____ erworbene Fahrzeug sei auf den Leasingnehmer eingelöst worden. Auch darin ist eine täuschende Machenschaft zu erblicken. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Beschuldigte mit der zweiten Täuschungshandlung einen von ihm selbst verursachten Irrtum bestärkt hat (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 8.10.2.3). Aufgrund der Täuschungen über die Vertragserfüllung bezahlte die A.__