6.1.88 20) und übermittelte ihr einen unwahren Anhang zum Übergabeprotokoll (UA act. 6.1.88 18), in dem der Leasingnehmer bestätigt hatte, dass er das Fahrzeug an diesem Tag abgeholt hatte. Die A._____ bezahlte den Kaufpreis am 29. März 2011 per Netting (UA act. 6.1.88 72). Nach mehrmaligen Ermahnungen der A._____ (UA act. 6.1.88 76 ff.) übermittelte der Beschuldigte dieser am 8. Mai 2011 eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises eines Porsche Carrera 4 S Cabrio, das angeblich am 20. April 2011 auf DD._____ eingelöst worden war (UA act. 6.1.88 80 ff.).