Fahrzeugausweises, auf der die Chassisnummer gemäss den Vertragsunterlagen aufgeführt war und eine Stammnummer, die bis auf zwei Ziffern derjenigen entsprach, die auf den Vertragsunterlagen vermerkt war (UA act. 6.1.87 79 f.). Die Kopie enthielt auch Falschangaben in Bezug auf das Datum der 1. Inverkehrsetzung und das Ausstell- sowie das Prüfdatum (UA act. 6.1.87 80 und 41).