Hingegen bezahlte die A._____ den Kaufpreis am 24. März 2011 per Netting im Rahmen des Leasingverhältnisses mit CM._____ (UA act. 6.1.87 60). Nachdem die A._____ beim Beschuldigten mehrfach die Kopie des Fahrzeugausweises einverlangt hatte (UA act. 6.1.87 73 und 76), sandte der Beschuldigte ihr am 8. Mai 2011 eine gefälschte Kopie eines - 49 -