Aufgrund der Täuschung bezahlte die A._____ den Kaufpreis in der irrigen Annahme, der Beschuldigte habe die vertraglichen Pflichten der D._____ erfüllt, und verzichtete im Nachgang auf eine Zurückbelastung des (vorgeschossenen) Kaufpreises, worin eine Vermögensschädigung zu erblicken ist. Es besteht ein Motivationszusammenhang zwischen der Täuschung, dem Irrtum und der Vermögensdisposition. Der Beschuldigte versetzte die A._____ auf diese Weise wissentlich und willentlich in einen Irrtum über die erfolgte Vertragserfüllung, um diese zur Auszahlung des Kaufpreises zu bewegen bzw. von einer Rückbelastung des Kaufpreises abzuhalten und die D._____ so unrechtmässig zu bereichern.