Mithin musste die A._____ nicht davon ausgehen, dass der Beschuldigte zum Mittel der Urkundenfälschung greifen würde, um einen Erfüllungswillen vorzutäuschen. Sodann veranlasste der Beschuldigte die Bezahlung einer Leasingrate ab dem Konto der D._____ anstelle der Leasingnehmerin und übermittelte der A._____ gefälschte Kopie des Fahrzeugausweises, womit er die A._____ im Glauben darin bestärkte, die D._____ sei ihrer Pflicht zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Eigentumsverschaffung gegenüber der A._____ nachgekommen.