146 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Es sind weder Rechtfertigungs- noch Schuldausschlussgründe ersichtlich. 6.4.3. Anklageziffer 3.4.4 Die CI._____ ag wollte den von ihr bei der A._____ im Juni 2010 geleasten BMW X5 xDrive 30d (vgl. UA act. 6.1.86 47) gegen ein neueres Modell eintauschen, weshalb sich CJ._____ Anfang Februar 2011 bei der D._____ meldete (UA act. 6.1.86 94). Der Beschuldigte stellte am 24. Februar 2011 bei der A._____ einen Leasingantrag für ein Leasing eines neuen BMW durch CI._____ AG unter Hinweis darauf, dass der bestehende - 47 -