Der Kaufvertrag mit der A._____ datiert vom 9./16. September 2010 und damit vor Einführung des neuen Anhangs zum Übergabeprotokoll im März 2011. Bis anfangs März wies die A._____ dem Übergabeprotokoll keinen dahingehenden Beweiswert zu, dass der Leasingnehmer das fragliche Fahrzeug tatsächlich übernommen hatte. Im Zeitpunkt der Bezahlung des Kaufpreises mittels Netting mass die A._____ der Frage, ob sie bereits - 46 -