6.1.46 268). Gleichentags veranlasste er die Annullierung des Fahrzeugausweises mittels eines auf die C._____ AG lautenden, gefälschten Formulars zur Löschung des Code 178 (UA act. 6.1.46 87 und 271; vgl. Anklageziffer 5.3.2). Am 5. Oktober 2010 wies der Beschuldigte seinen Mitarbeiter CD._____ an, der A._____ die für die Aktivierung der Verträge noch notwendigen Unterlagen nachzureichen (UA act. 6.1.46 180; vgl. auch act. 6.146 168). Diese enthielten ein LSV- Formular, das es der A._____ ermöglichte, die Raten zu Lasten der CO._____ Sagl als Leasingnehmer abzubuchen.