_ sei ihrer Pflicht zur Eigentumsverschaffung gemäss Kaufvertrag vom 21. Juli 2010 nachgekommen, verzichtete die A._____ auf eine Zurückbelastung des entsprechenden Kaufpreises, worin ebenfalls eine irrtumsbedingte Vermögensschädigung zu erblicken ist. Es besteht ein Motivationszusammenhang zwischen der Täuschung, dem Irrtum und der Vermögensdisposition. Der Beschuldigte versetzte die A._____ auf diese Weise wissentlich und willentlich in einen Irrtum über seinen Erfüllungswillen, um diese zur Bezahlung des Kaufpreises zu veranlassen bzw. sie von einer Rückbelastung des Kaufpreises abzuhalten und die D._____ so unrechtmässig zu bereichern.