__ bezahlte den Kaufpreis am 2. Mai 2011 per Netting (UA act. 6.1.84 63), ohne zu erkennen, dass es sich um das Fahrzeug handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings mit der CC._____ AG erworben hatte. Entsprechend zog sie auch den Rückkaufspreis für den Porsche aus dem Leasing mit der CC._____ AG nicht ab.