betreffende Leasingvertrag vorerst nicht saldiert wird bzw. die D._____ die Leasingraten weiterbezahlt (UA act. 6.1.83 16 ff.). Mit Kaufvertrag vom 13./17. April 2011 (UA act. 6.1.83 41 und 46) verkaufte der Beschuldigte den Ferrari im Namen der D._____ ein weiteres Mal an die A._____ für ein Leasing mit CB._____, wobei der Beschuldigte im Kaufvertrag ein falsches Datum der 1. Inverkehrsetzung, eine falsche Farbe sowie eine falsche Chassis- und Stammnummer angab. Die A._____ bezahlte den Kaufpreis am 14. April 2011 per Netting (UA act. 6.183 55), ohne zu bemerken, dass es sich um das Fahrzeug handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings mit der CA._____ AG erworben hatte.