Leasing mit BP._____, wobei er im Kaufvertrag eine falsche Chassis- und Stammnummer verwendete. Die A._____ bezahlte den Kaufpreis am 13. April 2011 per Netting (UA act. 6.1.82 54), ohne zu bemerken, dass es sich um das Fahrzeug handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings mit BO._____ erworben hatte. Entsprechend zog sie auch den Rückkaufspreis für den Porsche aus dem Leasing mit BO._____ nicht ab.