__ per 2011 ihr Computersystem angepasst hatte, damit keine Verträge mit Fahrzeugen aktiviert werden konnten, die sich bereits in einem laufenden Leasing befanden. In den falschen Fahrzeugangaben ist eine täuschende Machenschaft im Sinne des Betrugstatbestands zu erblicken (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 8.12.2 f.).