(vgl. Leasingunterlagen in UA act. 6.1.81 49 f., 118, 122 f.), wobei er das Fahrzeug in den Vertragsunterlagen als Neuwagen ausgab, eine falsche Chassis- und Stammnummer sowie ein falsches Datum der 1. Inverkehrsetzung verwendete. Die A._____ bezahlte den Kaufpreis am 21. April 2011 per Netting (UA act. 6.1.81 59), ohne zu bemerken, dass es - 39 - sich um das Fahrzeug handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings mit BM._____ erworben hatte.