6.1.79 65). Nachdem die A._____ eine Kopie des Fahrzeugausweises verlangt hatte (UA act. 6.1.79 63 f.), übermittelte der Beschuldigte dieser am 8. Mai 2011 per E-Mail eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises, der die gleiche (falschen) Chassis- und Stammnummer wie im Kaufvertrag vom 6./17. April 2011 enthielt (UA act. 6.1.79 75 ff.). Der Beschuldigte täuschte somit die A._____ im Rahmen des Kaufvertrags vom 6./17. April 2011 über den Umstand, dass sich der Porsche aufgrund des Leasings mit AM._____ bereits im Eigentum der A._____ befand und die D._____ entsprechend nicht darüber verfügen bzw. den Kaufvertrag - 37 -