Sinne des Betrugstatbestands zu erblicken (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 8.12.2 f.). Die arglistige Täuschung führte dazu, dass die A._____ den Kaufpreis für das bereits in ihrem Eigentum stehende Fahrzeug ein weiteres Mal mittels Verrechnung bezahlte und sich so selbst am Vermögen schädigte. Es besteht ein Motivationszusammenhang zwischen der Täuschung, dem Irrtum und der Vermögensdisposition. Der Beschuldigte versetzte die A._____ auf diese Weise wissentlich und willentlich in einen Irrtum über - 34 -