für ein Leasing mit der AP._____ AG, unter Angabe einer falschen Chassis- und Stammnummer sowie eines falschen Datums der 1. Inverkehrsetzung (UA act. 6.1.74 39). Die A._____ bezahlte den Kaufpreis per Netting vom 22. März 2011 (UA act. act. 6.1.76 42), ohne zu bemerken, dass es sich um das Fahrzeug handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings mit der AN._____ GmbH erworben hatte. In der Folge übermittelte der Beschuldigte der A._____ eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises, welche die gleiche Chassisnummer enthielt, die in den Vertragsunterlagen aufgeführt war (UA act. 6.1.76 43).