_ war die Täuschung über den Erfüllungswillen nicht leicht durchschaubar, zumal der Beschuldigte im besagten Kaufvertrag eine andere Chassis- und Stammnummer verwendete als beim Verkauf des Fahrzeugs an die A._____ für das Leasing mit AL._____. In der Verwendung einer falschen Chassis- und Stammnummer, der Löschung des Code 178 mittels gefälschten Formulars und dem Überlassen einer gefälschten Kopie des Fahrzeugausweises sind täuschende Machenschaften im Sinne des Betrugstatbestands zu erblicken (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023, E. 8.12.2 f.).