handelt, das sie bereits im Rahmen des Leasings von AL._____ erworben hatte. Am 8. Mai 2011 übermittelte der Beschuldigte der A._____ sodann eine gefälschte Kopie eines Fahrzeugausweises, der die gleiche Chassisnummer wie der Kaufvertrag aufführte (UA act. 6.1.74 258).