6.1.72 72). Auf den Leasingvertragsunterlagen für das neue Leasing mit AE._____ (UA act. 6.1.72 24 f.) und dem betreffenden Kaufvertrag mit der A._____ (UA act. 6.1. 72 26) verwendete der Beschuldigte eine falsche Chassis- und Stammnummer sowie ein falsches Datum der 1. Inverkehrsetzung. Die A._____ beglich den Kaufpreis per Netting am 28. Februar 2011 (UA act. 6.1.72 119), ohne den Rückkaufpreis aus dem Leasing mit der AD._____ GmbH gleichzeitig zu verrechnen.